Versicherungen

Was passiert während der langen Abwesenheit mit den laufenden Versicherungen zuhause? Welche Versicherungen bieten bei Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz? Was ist überhaupt sinnvoll?

Gerade zu diesem schwierigen Bereich haben wir lange recherchiert und nur sehr schwer Infos im Internet gefunden. Vielleicht können wir damit nun anderen Reisenden weiterhelfen…

KfZ-Haftpflicht und Vollkasko im Ausland

Natürlich ist es möglich, in jedem Reiseland separat eine KfZ Haftpflichtversicherung für die Aufenthaltsdauer abzuschließen, wir wollten uns aber soviel Bürokratie wie möglich ersparen und eine möglichst länderübergreifende Versicherung für unser Motorrad abschließen. In vielen Länder ist bei Grenzübertritt der Nachweis einer Versicherung sowieso Pflicht.

Wir haben uns für eine Haftpflicht & Vollkasko Versicherung für unser Motorrad bei „Nowag Versicherungen“ entschieden. Es gibt einen Tarif für Gesamt-Süd- und Mittelamerika. Vor Abschluss der Versicherung kann man wählen, wie viele Monate die Laufzeit betragen soll. Leider gibt es wie immer ein paar Ausnahmen, einige wenige Länder erkennen die Versicherung nicht an: Costa Rica, Nicaragua, Belize, Mexiko und Kolumbien – dort muss man sich bei Bedarf separat versichern. Für uns aber nicht so schlimm: Costa Rica wäre das erste Land auf unserer Route, in dem die Versicherung nicht mehr gilt, davor sind wir ca. 8 Monate durchweg in Ländern des Versicherungsgebietes unterwegs, der größte Teil unserer Reisezeit ist also bereits abgedeckt. Danach müssen wir uns nach einer Alternative umsehen. Für diese 8 Monate zahlen wir 373 Euro (inkl. Vollkasko).

Ein kleiner Tipp: Man kann versuchen, die Versicherungsbestätigung für die Auslandsversicherung bei der deutschen KfZ Versicherung einzureichen. Je nach Versicherer bekommt man evtl. einen Teil des deutschen Versicherungsbeitrages zurück erstattet.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die meisten am Markt erhältlichen Auslandreisekrankenversicherungen decken Urlaubsreisen für maximal 6 Wochen pro Jahr ab, deshalb sollte man ein besonderes Augenmerk auf die maximale Versicherungsdauer legen, oft gibt es spezielle Tarife für Langzeitreisen. Der Preis ist abhängig von der Reisedauer, dem Alter der Versicherten und gelegentlich auch vom Reiseland.

Bei unserer Recherche waren die günstigsten Anbieter:

  • ProTrip
    maximale Versicherungsdauer: 730 Tage
    Beitrag p. P. für 1 Jahr: 384 €
  • TravelSecure
    maximale Versicherungsdauer: 365 Tage
    Beitrag p. P. für 1 Jahr: 336 €
  • Envivas Tarif „Travel XL 2“ (ohne USA und Kanada)
    maximale Versicherungsdauer: 365 Tage
    Nur für Mitglieder der Techniker Krankenkasse und deren Familie
    Beitrag p. P. für 1 Jahr: 292 €

Gesetzliche Rentenversicherung

Während unserer einjährigen Abwesenheit werden wir kein Gehalt aus Deutschland beziehen, in diesem Zeitraum gibt es natürlich deshalb auch keine Beiträge in unsere Rentenversicherung. Nach Auskunft der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ kann man bis zu 24 Monate „beitragsfrei“ sein, ohne dass der erworbene Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erlischt.

Für die Ansprüche bei der Altersrente gilt, dass einmal erworbene Ansprüche nicht wieder verloren gehen, egal wie lange die beitragsfreie Zeit andauert. Unser Jahr der Abwesenheit gilt dann später einfach als sogenannte „Versorgungslücke“, in der die Ansprüche auf dem derzeitigen Status ruhen. Selbst freiwillig einzahlen lohnt sich nicht, da der Mindestbeitrag bei 79,60 € pro Person und Monat liegt, dafür aber nur eine rund 4 € höhere Rente herausspringt.

Kurz gesagt: wenn die Abwesenheit nicht länger als 24 Monate dauert, einfach ruhen lassen

Gesetzliche Krankenversicherung

Hier empfiehlt sich in jedem Fall der klärende Anruf bei der eigenen Krankenkasse, da es von Kasse zu Kasse unterschiedliche Regelungen geben kann.

Bei Andreas Kasse beispielsweise genügt es, rechtzeitig per E-Mail das genaue Datum der Abreise aus Deutschland, die Aufenthaltsländer und den voraussichtlichen Termin der Rückkehr bekanntzugeben, und sich nach unserer Rückkehr wieder schriftlich „zurückzumelden“.

Franks Kasse möchte zusätzlich einige Belege sehen: bei der Bekanntgabe des Abreisedatums soll bei ihm ein Schreiben des Arbeitgebers beiliegen, das entweder „unbezahlten Urlaub“ oder  eine „Wiedereinstellungszusage nach der Rückkehr“ bescheinigt. Kurz: er muss nachweisen, dass er nach der Reise nicht als Arbeitsloser dem Staat auf der Tasche liegt. Bei der Rückkehr wiederum muss eine Kopie des Flugtickets den genauen Tag der Ankunft in Deutschland belegen (und damit den Termin an dem man in die Arme der deutschen Sozialversicherung zurückkehrt).

In beiden Fällen müssen wir jedoch keine (kostenpflichtige) Anwartschaft bei unseren Krankenkassen abschließen!

Haftpflichtversicherung

Unsere Haftpflichtversicherung bietet während der kompletten Dauer des Auslandsaufenthaltes Versicherungsschutz in der Höhe der jeweiligen maximalen Deckungssummen des Landes. Diese Versicherung lassen wir also einfach weiterlaufen. Im Zweifelsfall den Leistungsumfang bei der eigenen Versicherung erfragen!

Rechtschutzversicherung

Unsere Rechtschutzversicherung bietet nur für maximal 6-wöchige Auslandsaufenthalte Versicherungsschutz. Die Versicherung beitragsfrei zu stellen bzw. ruhen zu lassen ist nicht möglich. Man kann jedoch wegen sog. „Leistungsfreiheit“ ohne Kündigungsfrist den Versicherungsvertrag kündigen, in dem man dem Versicherer den Auslandsaufenthalt schriftlich mitteilt.

Foto Assekuranz

Wir haben uns gegen eine „handelsübliche“ Reisegepäckversicherung entschieden, weil wir viel negatives über deren Zahlungsbereitschaft im Schadensfall gehört haben. Meistens werden so viele Situationen aus der Deckung ausgeschlossen, dass man sein Hab & Gut am besten an sich kettet und sich anschließend damit in einen Safe wegsperren lässt, um überhaupt Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Abgesehen davon, haben wir sowieso nicht viel wertvolles dabei: unser Motorrad (dessen Auslandsversicherung Diebstahl mit beinhaltet), unsere Digitalkamera und das Notebook. Kleidung und Camping-Equipment ist dort schnell und günstig neu beschafft, als dass sich dafür ein Streit mit der Versicherung lohnt.

Deshalb haben wir uns für eine Foto-Versicherung entschieden, die nicht nur während der Reise, sondern generell gilt. Da bei dieser Versicherung ein Notebook als Fotografie-Zubehör angesehen wird ist das auch gleich mit eingeschlossen. Praktischerweise deckt der Schutz nicht nur Diebstahl, sondern auch Verlieren oder Beschädigung durch eigene Schusseligkeit (z.B. Beschädigung durch Herunterfallen) ab. Wir zahlen für 12 Monate 59 Euro Prämie (Stand Dez. 2009).

 
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